Ausbildungsfahrten
Die Sonderfahrten sind:
- Überlandfahrten
- Autobahnfahrten
- Nachtfahrten
Sie sind am Ende der Ausbildung durchzuführen.
Die Anzahl der Sonderfahrten richtet sich nach der beantragten Führerscheinklasse bzw. dem Vorbesitz einer Fahrerlaubnis.
Die Ausbildungsinhalte orientieren sich an den Inhalten und Vorgaben der Ausbildungsdiagrammkarte des Curricularen Leitfadens der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e.V.