Fahren mit 17

Fahren mit 17 – so funktioniert’s

Wer mit 17 den Führerschein machen und Auto fahren will, nutzt „Begleiteten Fahrens mit 17“. Gerne beraten wir Sie in unserer Fahrschule persönlich zu allen Detailfragen.

Der Antrag kann frühestens mit 16 1/2 Jahren und nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten gestellt werden. Am häufigsten begleitet ein Elternteil die Jugendlichen. Auch Großeltern, Nachbarn oder Arbeitskollegen können Begleiter sein. Voraussetzung ist, dass sie in der Prüfungsbescheinigung des jungen Fahrers eingetragen werden und die Eltern einverstanden sind. Die Anzahl möglicher Begleitpersonen ist nicht begrenzt. Die Fahrberechtigung im Rahmen des Begleiteten Fahrens gilt nur innerhalb Deutschlands.

Der Fahreschüler braucht hier einen Begleiter, der die folgenden Kriterien erfüllen muss:

  • Begleiter ist mindestens 30 Jahre alt
  • Begleiter hat seit mindestens 5 Jahren Führerschein Klasse B oder alte Klasse 3
  • Begleiter hat nicht mehr als 3 Punkte in Flensburg

Fahrstunden darfst du ein halbes Jahr vor deinem 17. Geburtstag machen, die theoretische Prüfung drei Monate und die praktische Prüfung einen Monat vorher.